SVB CIMPRICH – Sachverständiger für Immobilienbewertung in Maintal – Immobiliengutachten

IMMOBILIENBEWERTUNG CIMPRICH
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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
Dipl.-Bau-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ján Cimprich

Interdisziplinäre Wertermittlung

Das Sachverständigenbüro Cimprich begleitet Sie mit gutachterlichen Leistungen u.a. bei der Verkehrswertermittlung im Zuge einer Erbschaft, Ehescheidung, Schenkung, bei einem Kauf / Verkauf von Immobilien. Das Sachverständigenbüro Cimprich, Inh. Dipl.-Bau-Ing. (TU), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (TU) Ján Cimprich, gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S) erstellt Verkehrswertgutachten und Wertindikationen von allen gängigen Immobilienarten wie: Haus, Wohnung, Mehrfamilienhaus, Büroimmobilie, Einkaufszentrum, Logistikzentrum, Lagerhalle, unbebautes Grundstück. Ein Schwerpunkt liegt bei der steuerlichen Wertermittlung, insbesondere bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren Wertes i.s.d. Par. 198 BewG i. V. m. Par. 194, 199 BauGB für Erbschaftssteuerzwecke. Die Begleitung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren auf dem Gebiet der Immobilienbewertung, insbesondere bei der Überprüfung von Schenkungswerten, Bedarfswerten, Bewertung von Rechten aber auch bei der Bestimmung von Pflichtteilansprüchen, bilden einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit. Die Bewertung von Belastungen wie Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Erbbaurecht sowie die Ermittlung des Werteinflusses von solchen Rechten auf den Wert des Grundbesitzes runden das Leistungsprofil ab.

Immobiliengutachten

- Anfangswertgutachten
- Beleihungswertgutachten
- Endwertgutachten
- Entschädigungswertgutachten
- Mietwertgutachten
- Unternehmenswertgutachten
- Verkehrswertgutachten
- Versicherungswertgutachten


Bewertungsanlässe

Erbschaftssteuer – Gutachten zum Nachweis des niedrigeren
gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz

Pflichtteil – Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB für Erbschaftszwecke

Zugewinn - Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB im Zuge der Ehescheidung


Die Begleitung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren auf dem Gebiet der Immobilienbewertung insbesondere bei der Überprüfung von Schenkungswerten, Bedarfswerten, Bestellung von Rechten aber auch bei der Bestimmung von Pflichtteilansprüchen erfordert ein hohes Maß an interdisziplinärer Bewertungsexpertise.


Schwerpunkte

Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Betreuung von Finanzinstituten, Leasinggesellschaften, IFRS-/US-GAAP-bilanzierenden Unternehmen sowie Aufsichtsorganen bei immobilienspezifischen Sachthemen. Vor allem Finanzinstitute aber auch die nach IFRS-/US-GAAP bilanzierenden Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen zeitlichen Abständen die Werte ihrer Immobilien zu aktualisieren.

LEISTUNGSSPEKTRUM


Sachverständigenleistungen

Die angebotenen Sachverständigenleistungen berücksichtigten unterschiedliche, typisierte Bedürfnisse der Leistungsempfänger. Durch die richtige Auswahl der Sachverständigenleistung können Ersparnisse von mehreren tausend Euro erzielt werden. So ist beispielsweise für die Vorbereitung der Verhandlungen zwischen dem potentiellen Erblasser und den potentiellen Erben über die Aufteilung der Erbmasse grundsätzlich eine schriftliche Wertindikation oder ein Kurzgutachten ausreichend, wenn bei den Beteiligten eine hohe Einigungsbereitschaft zu erwarten ist, die Wertermittlung einen indikativen Charakter haben soll und die Kostenminimierung im Vordergrund steht. Bei einem Rechtsstreit oder einem hohen Informationsbedürfnis wird grundsätzlich ein Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB empfohlen.

Produkte

• Mündliche Wertindikation
• Schriftliche Wertindikation
• Kurzgutachten über den Marktwert
• Desktop - Immobilienbewertung auch außerhalb vom Raum Frankfurt
• Mietwertgutachten
• Immobiliengutachten mit Nachhaltigkeitsprüfung
• Mediation
• Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes i.S.d. § 198 BewG i.V.m. §§ 194, 199 BauGB für Erbschaftssteuerzwecke
• Verkehrswertgutachten zur Bemessung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen i.S.d. § 2311 BGB i.V.m. § 194 BauGB
• Beleihungswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB i.V.m. § 16 IV PfandBG, BelWertV


Sonstige Leistungen

Stellungnahmen, Plausibilitätsprüfung, Second Opinion, Immobilienbewertung auch außerhalb vom Raum Frankfurt u.a. für

- Gerichte
- private Auftraggeber
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Kreditinstitute und Versicherungen
- offene und geschlossene Fonds
- staatliche Institutionen und Behörden

Bewertungsansatz

Nur tiefgreifende Kenntnisse der einzelnen Märkte mit adäquater Berücksichtigung von technischen, steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten der Bewertungsaufgaben ermöglichen eine sachverständige Immobilienbewertung.

Qualifikation

Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

Dipl.-Bau-Ing. Technische Universität Dresden

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Technische Universität München

Diplom Internationales Steuerrecht R. Kennedy C. Delémont (CH)


Zertifizierung
DIN EN ISO/IEC 17024

Weitere Informationen zu dem international anerkannten Qualitätssicherungssystem für die gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Immobilienbewertung finden
Sie unter folgenden Links: Sprengnetter und Deutsche Akkreditierungsstelle


Beratungsgespräch

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch unter der Telefonnummer 06181 90 81 648 zur Verfügung. Sie können einfach den grünen Telefonknopf betätigen, uns die Bewertungsaufgabe schildern und wir werden prüfen, wie wir Ihnen am besten bei Ihrem Anliegen helfen können.
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